Kinderkrankmeldung auch per Telefon

Bei einer Erkrankung Ihres Kindes lassen Sie sich von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen. Seit dem 18. Dezember 2023 kann die Bescheinigung für bis zu fünf Tage auch nach einem Telefonat ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Ärztin, der Arzt oder die Praxis Ihr Kind bereits aus einer unmittelbar persönlichen Behandlung kennt und eine telefonische Beurteilung der Erkrankung möglich ist. Laden Sie die Bescheinigung anschließend digital in unserer Online-Geschäftsstelle hoch oder senden Sie diese postalisch unter Angabe Ihrer Krankenversichertennummer an KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld.