STIKO empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken B.

Seit dem 18. Januar 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) die Impfung gegen Meningokokken B. Für einen frühen Schutz gegen die seltene, aber schwere Erkrankung werden drei Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen. Von der Empfehlung sind auch Nachholimpfungen bis zur Vollendung des fünften
Lebensjahres umfasst. Die bereits bestehende Empfehlung der STIKO von Impfungen für bestimmte Risikogruppen wird somit auf alle Säuglinge und Kleinkinder ausgeweitet.

Mit der Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung wird der Prozess für die Aufnahme der Meningokokken B-Impfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen angestoßen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun zwei Monate Zeit, die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) festzulegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen STIKO-Empfehlung übernimmt die KNAPPSCHAFT ab sofort die Kosten der Impfung gegen Meningokokken B. Da diese Leistung aufgrund des noch ausstehenden GBA-Beschlusses noch nicht offiziell zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählt, werden wir die Kosten im Wege eines Kostenerstattungsverfahrens übernehmen.